"Jetzt haben wir es gewissermaßen amtlich: Was immer in der Benediktinerabtei Ettal vor einigen Jahren zwischen einem Pater und einem Schüler vorgefallen ist, war nie von der Art, daß es dem Mißbrauchsbeauftragten des Erzbistums München hätte zu Ohren kommen müssen. Das kann man glauben, muß es aber auch nicht."Die Begründung lautet: Was hätte auch anderes herauskommen sollen, wenn man einen Benediktiner andere Benediktiner überprüfen läßt. Zudem fehle jegliche Begründung für das Urteil.
"Unabhängig voneinander sprechen beide Indizien dafür, daß maßgebliche Kräfte in der katholischen Kirche noch immer nicht begriffen haben, daß ihre Form der 'Aufklärung' jedem auch noch so absurden Zweifel an der Integrität der Institution und der sie repräsentierenden Personen Vorschub leistet."Ganz davon abgesehen, daß eine solche "Prophetie" sich selbst erfüllt, weil sie selbst genau diese absurden Zweifel fördert, zeigt der glücklicherweise nicht von Deckers stammende Artikel auf Seite vier etwas mehr sachliche Substanz. Hier nochmal die Zusammenfassung: Es geht in der Rehabilitierung ausschließlich um die Meldepflicht eines einzigen Falles aus dem Jahr 2005. Der betreffende Pater wurde vorsichtshalber versetzt (sowohl an einen anderen Ort, was bei der benediktinischen stabilitas loci schon ein gewisses Zeichen darstellt, als auch zunächst in den Verwaltungsdienst), obwohl in einem Gutachten bescheinigt wurde, daß das vorgefallene Streicheln keinerlei Anhaltspunkte für sexuellen Mißbrauch oder Pädophilie aufweise, auch wenn es bei einem "bäuchlings auf dem Bett" liegenden Schüler "unter dem T-Shirt" erfolgte. Gut, ich war nicht dabei, Daniel Deckers allerdings auch nicht. Da die Patres in einem Internat durchaus die Elternrolle miterfüllen müssen, sehe ich als Vater von vier Kindern hier allerdings auch keinerlei Anhaltspunkte für sexuellen Mißbrauch oder Pädophilie -- es sei denn, wir leben bereits unter einer Diktatur der Verdachtshermeneutik, in der jeder noch so absurde Verdacht widerlegt werden müßte. Zum Glück gilt bei uns selbst in solchen Fällen immer noch in dubio pro reo.
Ich frage mich allerdings, woran Deckers hier bewußt oder unbewußt arbeitet. Implizit bedeutet sein Kommentar doch, daß die Kirche nicht selbst Vorfälle untersuchen dürfe. Wäre die Visitation nicht durch Benediktiner sondern durch Franziskaner oder auch Weltpriester erfolgt, hätte Deckers vermutlich sinngemäß geschrieben: Was kann man schon erwarten von einer Vistiation ausgerechnet durch Angehörige einer anderen Odensgemeinschaft bzw. der beschuldigten Kirche. Oder anders gefragt: Gilt für Deckers nicht, daß die Kirche -- unbeschadet des jedem Bürger zukommenden Rechtes, die staatlichen Stellen einzuschalten, wenn er von einer mutmaßlichen Straftat erfährt -- das Recht hat, ihre inneren Angelegenheiten selbst zu regeln? Denn genau darum geht es doch bei dem hier in Frage stehenden Fall: Wurden die (nur) innerkirchlich geltenden Regeln befolgt oder verletzt?
Das heißt natürlich nicht, daß hier roma locuta, causa finita gelten muß (obwohl Deckers selbst das vor kurzm im Falle Bischof Mixas gefordert hat; aber das gilt vermutlich nur, wenn Rom in seinem Sinn entscheidet). Natürlich kann man beklagen, daß der Visitationsbericht nicht öffentlich zugänglich ist. Allerdings sollte man schon ein paar sachliche Indizien dafür haben, daß hier etwas verschwiegen oder vertuscht wird, und nicht nur die vage Ahnung, daß Benediktiner anderen Benediktinern kein Auge auskratzen würden. Daß Katholiken dazu auch ohne klaren Grund fähig sind, ist jedenfalls offensichtlich. Aber dieser Blogeintrag stammt natürlich auch von jemandem, der vermutlich "noch immer nicht begriffen" hat, daß seine Vorstellung von Gerechtigkeit "jedem auch noch so absurden Zweifel an der Integrität der Institution und der sie repräsentierenden Personen Vorschub leistet". Herrliches Totschlagargument!
Guter Kommentar! Danke!
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