- Bereits der Anlaß, nach Bethlehem zu ziehen, nämlich die Volkzählung, wäre zumindest in Deutschland an den Datenschutzbeauftragten und spätestens in letzter Instanz am Bundesverfassungsgericht gescheitert;
- der Herbergsvater fände sich wegen unterlassener Hilfeleistung vor Gericht wieder;
- das Gloria der Engel hätte zu Anzeigen wegen nächtlicher Ruhestörung geführt, wenn sie nicht zuvor schon wegen unerlaubter Nutzung des Luftraums die Bekanntnschaft mit Abfangjägern gemacht hätten und zur Landung gezwungen worden wären;
- die Hirten, so sie nicht selbständig waren, hätten mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit die fristlose Kündigung riskiert,
- Maria und Josef sich mit dem Standesbeamten streiten müssen;
- die Weisen aus dem Morgenland hätten vermutlich gegen Einreisebdingungen verstoßen, und selbst ein Asylantrag, der ihnen zumindest einen kurzfistigen Aufenthaltstitel gebracht hätte,
- hätte ihnen wohl kaum die Zeit gegeben, Christus zu huldigen, weil sie sich angesichts ihrer Mitbringsel schnell in den Verdacht des Drogenhandels gebracht hätten.
In ipsa item catholica ecclesia magnopere curandum est, ut id teneamus, quod ubique, quod semper, quod ab omnibus creditum est.
Donnerstag, 23. Dezember 2010
Weihnachen wäre heute strafbar
Michael Hesemann wies kürzlich darauf hin, daß es keinen Zeitpunkt gab, "der günstiger gewesen wäre für das zentrale Ereignis der Geschichte, die Menschwerdung Gottes" als die Zeitenwende. Wie recht er damit trotz der heute viel einfacheren und schnelleren Kommunikation via Facebook, Twitter und YouTube hat, hat nun der Focus (via Strafrecht online Blog) herausgearbeitet (womit auch gleich noch gezeigt wird, daß unser Glaube eben doch nicht nur von Kommunikation und Dialog lebt, sondern vom Ereignis):
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